Der finanzielle Ausgleich der osteopathischen Begleitung beträgt:
* Der finanzielle Ausgleich für die empfangene osteopathische Anwendung ist direkt nach der Unterstützung in der Praxis als Barzahlung oder sofortiger Überweisung via Handy selbst zu zahlen.
* Inwieweit und unter welchen Voraussetzungen diese Kosten durch eine gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung übernommen wird, ist vom Mitglied jener eigenverantwortlich zu ermitteln. Als Privatversicherter erfolgt der finanzielle Ausgleich nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH).
* Des Weiteren ist das Erleben einer osteopathischen Begleitung auch als Selbstzahler möglich.